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Für die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Kläranlagen können diverse “Fördertöpfe”, sowohl auf Ebene des Landes, des Bundes oder auch der EU in Anspruch genommen werden. Angetrieben von der Klimadebatte und der Energiepreisentwicklung (unabhängig davon, dass die Finanzkrise die Preise derzeit in den Keller getrieben hat) sind gerade auf dem Gebiet der Energieeinsparung viele neue Fördermöglichkeiten hinzugekommen. Hier die Übersicht zu behalten, ist für den Betreiber einer Kläranlage sicher nicht ganz einfach. Deshalb haben wir auf dieser Seite eine Auswahl von Förderprogrammen des Bundes zusammen gestellt, die für Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung von Kläranlagen in Anspruch genommen werden können. Zu weiteren Förderprogrammen des Bundes und den hier gar nicht nicht berücksichtigten Förderprogrammen der EU und der Bundesländer wird auf die Förderdatenbank des BMWi verwiesen.

Die nachfolgend erläuterten Fördermöglichkeiten lassen sich im Groben wie folgt unterscheiden:

Um die Vergleiche zwischen den Programmen etwas übersichtlicher zu gestalten, erfolgt deren Darstellung in Tabellenform. Dies kann und soll nur eine erste Orientierung sein. Für nähere Informationen sind die Informationen der Fördergeber und Projektträger unerläßlich (siehe entsprechende Hyperlinks in den Tabellen).

Energieeffizienzberatung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Fördergrundlage: Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie über die Förderung von Energieeffizienzberatungen im Rahmen des Sonderfonds Energieeffizienz in KMU vom 12. Februar 2008, Bundesanzeiger Nr. 28 vom 20. Februar 2008, S. 612
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Fördergegenstand: Beratung & Schulung zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz
Förderberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland
Förderart
und -höhe:
Zuschuss, die Höhe der Förderung beträgt für die ein- bis zweitägige Initialberatung 80% des vereinbarten Tageshonorars, maximal 640 EUR, und für die Detailberatung 60% des Tageshonorars, maximal 480 EUR pro Tag, bis zu einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 EUR.
Projektträger/
Ansprechpartner:
KfW Förderbank
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (0 18 01) 33 55 77
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
Verfahren zur Beantragung der Fördermittel: Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an die akkreditierten Regionalpartner vor Ort vor Ort (u.a. Wirtschaftskammern etc.) zu richten
Bemerkungen: Der Berater muss in der KfW-Beraterbörse gelistet sein und eine Zulassung als Energieeffizienzberater besitzen.

Im Rahmen der Energieeffizienzberatung von BMWi/KfW werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe durch Zuschüsse unterstützt. Gefördert werden Initialberatungen, die energetische Schwachstellen untersuchen sowie Detailberatungen, die eine vertiefende Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans durchführen.

Ziel ist es, Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufzuzeigen und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen zu erarbeiten.

KMU-innovativ: Ressourcen- und Energieeffizienz

Fördergrundlage: Bekanntmachung von Förderrichtlinien zum Programm "KMU-innovativ: Ressourcen- und Energieeffizienz" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 31. August 2007, Bundesanzeiger Nr. 172 vom 13. September 2007, S. 7491
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fördergegenstand: Risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf dem Gebiet der Ressourcen- und Energieeffizienz unter Einbeziehung des Klimaschutzes. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, die ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko besitzen, anwendungsnah, technologieübergreifend und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sind.
Förderberechtigte: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Förderart
und -höhe:
Zuschuss, für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Projektträger/
Ansprechpartner:
Lotsendienst KMU-innovativ bei der Förderberatung des BMBF
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PTJ)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Tel. (08 00) 26 23 009 (kostenfrei)
Fax (0 30) 2 01 99-4 70
Verfahren zur Beantragung der Fördermittel:
  1. Einreichen Projektskizze beim Projektträger (Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden, Bewertungsstichtage sind jährlich der 15. April und der 15. Oktober.)

  2. Nach Aufforderung durch Projektträger förmlicher Förderantrag unter Nutzung des elektronischen Antragssystems easy
Bemerkungen: Informationen zu diesem Programm finden Sie auch auf der Internetseite des FZ Karlsruhe.

Im Rahmen des vorgenannten Programms stellt das BMBF Fördermittel für F&E-Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz zur Verfügung.

Damit sollen risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf dem Gebiet der Ressourcen- und Energieeffizienz unter Einbeziehung des Klimaschutzes unterstützt werden.

Forschung und Entwicklung im Bereich “Rationelle Energieverwendung, Umwandlungs- und Verbrennungstechnik”

Fördergrundlage: Integriertes Energie- und Klimaprogramm (IEKP) der Bundesregierung
5. Energieforschungsprogramm
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Fördergegenstand: u.a. Entwicklung von modernen Technologien zur Energieeinsparung, Systemanalyse und Informationsverbreitung
Förderberechtigte: Unternehmen (nicht auf KMU begrenzt), Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Förderart
und -höhe:
Zuschuss, bei Unternehmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Hochschulen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Projektträger/
Ansprechpartner:
Projektträger Jülich (PTJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PTJ)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Tel. (08 00) 26 23 009 (kostenfrei)
Fax (0 30) 2 01 99-4 70
Verfahren zur Beantragung der Fördermittel:
  1. Einreichen Projektskizze beim Projektträger (Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden, Bewertungsstichtage sind jährlich der 15. April und der 15. Oktober.)

  2. Nach Aufforderung durch Projektträger förmlicher Förderantrag unter Nutzung des elektronischen Antragssystems easy
Bemerkungen: Vorhaben müssen den Stand der Technik fortentwickeln und mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein.

BMWi / Projektträger Jülich fördert im Rahmen des 5. Energieforschungsprogramms Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der rationellen Energieverwendung, Umwandlungs- und Verbrennungstechnik, (Förderschwerpunkte u.a.: Energieeffizienz in der Industrie, im Gewerbe, im Handel und bei Dienstleistungen: Entwicklung von modernen Technologien zur Energieeinsparung)

Die Förderung ist nicht auf KMU beschränkt und erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Demonstrationsvorhaben zur Verminderung von Umweltbelastungen (Umweltinnovationsprogramm des BMU)

Fördergrundlage: Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen vom 04. Februar 1997
Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Fördergegenstand: Großtechnische Erstanwendungen bei Produktionsverfahren und Produkten. Im Mittelpunkt stehen Demonstrationsvorhaben in den Bereichen Abwasserreinigung, Abfallvermeidung, -verwertung und beseitigung, Bodenschutz, Luftreinhaltung, Lärmverminderung, Energieeinsparung und umweltgerechte Energieversorgung.
Gefördert werden vor allem Investitionen "in Beton und Eisen" (Software, Messprogramme etc. nur im Rahmen des unvermeidlichen Monitorings).
Förderberechtigte: Unternehmen (nicht auf KMU begrenzt!), Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen
Förderart
und -höhe:
Zuschuss oder zinsverbilligtes Darlehen
Projektträger/
Ansprechpartner:
KfW Förderbank
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (0 18 01) 33 55 77
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
Verfahren zur Beantragung der Fördermittel: Antragsteller reicht Projektskizze bei der KfW ein (Formblätter + Vorhabenbeschreibung); KfW holt Stellungnahme des UBA zum Vorhaben ein. Dann Entscheidung des BMU auf Vorschlag von KfW/UBA.
Bemerkungen: Auskünfte zu dem Programm und den damit verbundenen Fördermöglichkeiten erteilt auch das UBA:
Umweltbundesamt (UBA)
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau
Tel. (03 40) 21 03-0
Fax (03 40) 21 03-22 85

Das Bundesumweltministerium fördert schon seit vielen Jahren im Zusammenwirken mit der KfW und dem UBA Investitionen mit neuen, innovativen Ansätzen zur Verbesserung der Umweltbedingungen. Dazu zählen auch Investitionen, die eine Verbesserung der Energieeffizienz bewirken oder den Klimaschutz anderweitig voranbringen. Das Programm ist nicht begrenzt auf KMU.

Innovationskompetenz-Ost

Fördergrundlage: Richtlinie zur FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen in Ostdeutschland - Innovationskompetenz Ost (INNO-KOM-Ost) vom 14. Oktober 2008
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Fördergegenstand: Ausgaben für Vorhaben der Vorlaufforschung und die Durchführung marktorientierter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Förderberechtigte: rechtlich selbständige gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen in den neuen Bundesländern und Berlin
Förderart
und -höhe:
Zuschuss, bis zu 90% (max. 500.000 Euro) bei Vorhaben der Vorlaufforschung bzw. bis zu 70% (max. 375.000 Euro) bei marktorientierten Vorhaben
Projektträger/
Ansprechpartner:
EuroNorm GmbH
Projektträger des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Stralauer Platz 34
10243 Berlin
Verfahren zur Beantragung der Fördermittel: Anträge können jederzeit eingereicht werden, dazu vorgegebene Antragsformulare nutzen
Bemerkungen: Bis zum 31.12.2008 läuft noch das Programm Innovative Wachstumsträger (INNO-WATT), das ab 1.1.2009 durch das Förderprogramm Innovationskompetenz-Ost abgelöst wird.

Forschung für die Nachhaltigkeit (FONA)

Fördergrundlage: Forschung für die Nachhaltigkeit, Rahmenprogramm des BMBF für eine zukunftsfähige innovative Gesellschaft
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fördergegenstand: Vorhaben, die beitragen zur Stärkung der Nachhaltigkeit in Industrie und Wirtschaft, Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Nutzungskonzepte für Regionen, nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und Veränderung gesellschaftlichen Handelns in Richtung Nachhaltigkeit
Förderberechtigte: Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Förderart
und -höhe:
Zuschuss, bei Unternehmen wird i.d.R. eine Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers von 50% vorausgesetzt.
Projektträger/
Ansprechpartner:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Tel. (0 30) 2 01 99-4 37
Fax (0 30) 2 01 99-4 70
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Projektträger Umweltforschung
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel. (02 28) 38 21-5 11
Fax (02 28) 38 21-5 40
Verfahren zur Beantragung der Fördermittel:
  1. Einreichen Projektskizze beim Projektträger (Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden, Bewertungsstichtage sind jährlich der 15. April und der 15. Oktober.)

  2. Nach Aufforderung durch Projektträger förmlicher Förderantrag unter Nutzung des elektronischen Antragssystems easy
Bemerkungen: FONA ist ein sog. Fachprogramm. Die Umsetzung der Programmschwerpunkte erfolgt durch Veröffentlichung spezifischer Förderbekanntmachungen.

Förderprogramm Bioenergienutzung des BMU

Fördergrundlage: Bekanntmachung über die Förderung von Vorhaben zur Optimierung der energetischen Biomassenutzung vom 18. Juni 2008, Bundesanzeiger Nr. 96 vom 1. Juli 2008, S. 2347
Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Fördergegenstand: Untersuchungen sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kraftstoffen aus Biomasse
Förderberechtigte: Forschungseinrichtung; Hochschule
Förderart
und -höhe:
Zuschuss, bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Projektträger/
Ansprechpartner:
Projektträger Jülich (PTJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich EEN
52425 Jülich
Tel. (0 24 61) 61-46 22
Fax (0 24 61) 61-28 40
Verfahren zur Beantragung der Fördermittel:
  1. Einreichen Projektskizze beim Projektträger

  2. Nach Aufforderung durch Projektträger förmlicher Förderantrag unter Nutzung des elektronischen Antragssystems easy
Bemerkungen: Programm ist zunächst befristet bis 31.12.2008, Weiterführung wahrscheinlich

Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm des BMU)

Fördergrundlage: Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 5. Dezember 2007, Bundesanzeiger Nr. 241 vom 28. Dezember 2007, S. 8383, geändert durch Bekanntmachung vom 17. Juni 2008, Bundesanzeiger Nr. 96 vom 1. Juli 2008, S. 2339
Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Fördergegenstand: Gefördert werden die Errichtung und Erweiterung (d.h. Investitionen!) von:
  • Solarkollektoranlagen,
  • Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung und für die kombinierte Wärme- und Stromerzeugung,
  • effizienten Wärmepumpen,
  • Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie,
  • Nahwärmenetzen, die mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden,
  • sowie besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien.
Förderberechtigte: Unternehmen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen
Förderart
und -höhe:
Zuschuss (BAFA) oder zinsverbilligtes Darlehen (KfW)
Projektträger/
Ansprechpartner:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Tel. (0 61 96) 9 08-6 25
Fax (0 61 96) 9 08-8 00
KfW Förderbank
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (0 18 01) 33 55 77
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
Verfahren zur Beantragung der Fördermittel:
  1. Kontaktaufnahme mit Projektträger

  2. Nach Aufforderung durch Projektträger Förderantrag stellen

Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Fördergrundlage: Förderleitlinien der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, Stand Dezember 2006
Fördergeber: Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Fördergegenstand: Energieeinsparung und -effizienz; Erneuerbare Energien; Umweltschutz; Nachhaltigkeit
Förderberechtigte: Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen
Förderart
und -höhe:
Zuschuss
Projektträger/
Ansprechpartner:
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
An der Bornau 2
49090 Osnabrück
Tel. (05 41) 96 33-0
Fax (05 41) 96 33-190
Verfahren zur Beantragung der Fördermittel:
  1. Projektskizze an Projektträger

  2. Nach Aufforderung durch Projektträger Förderantrag stellen
Bemerkungen: Die DBU fördert Vorhaben, die sich klar vom gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik abgrenzen und eine Weiterentwicklung darstellen (Innovation), für eine breite Anwendung geeignet sind und sich unter marktwirtschaftlichen Konditionen zeitnah umsetzen lassen (Modellcharakter), neue, ergänzende Umweltentlastungspotenziale erschließen (Umweltentlastung), der Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes dienen.
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