|
Für die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Kläranlagen können diverse “Fördertöpfe”, sowohl auf Ebene des Landes, des Bundes oder auch der EU in Anspruch genommen werden. Angetrieben von der Klimadebatte und der Energiepreisentwicklung (unabhängig davon, dass die Finanzkrise die Preise derzeit in den Keller getrieben hat) sind gerade auf dem Gebiet der Energieeinsparung viele neue Fördermöglichkeiten hinzugekommen. Hier die Übersicht zu behalten, ist für den Betreiber einer Kläranlage sicher nicht ganz einfach. Deshalb haben wir auf dieser Seite eine Auswahl von Förderprogrammen des Bundes zusammen gestellt, die für Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung von Kläranlagen in Anspruch genommen werden können. Zu weiteren Förderprogrammen des Bundes und den hier gar nicht nicht berücksichtigten Förderprogrammen der EU und der Bundesländer wird auf die Förderdatenbank des BMWi verwiesen.
Die nachfolgend erläuterten Fördermöglichkeiten lassen sich im Groben wie folgt unterscheiden:
Um die Vergleiche zwischen den Programmen etwas übersichtlicher zu gestalten, erfolgt deren Darstellung in Tabellenform. Dies kann und soll nur eine erste Orientierung sein. Für nähere Informationen sind die Informationen der Fördergeber und Projektträger unerläßlich (siehe entsprechende Hyperlinks in den Tabellen).
Energieeffizienzberatung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
| Fördergrundlage: |
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie über die Förderung von Energieeffizienzberatungen im Rahmen des Sonderfonds Energieeffizienz in KMU vom 12. Februar 2008, Bundesanzeiger Nr. 28 vom 20. Februar 2008, S. 612 |
| Fördergeber: |
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) |
| Fördergegenstand: |
Beratung & Schulung zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz |
| Förderberechtigte: |
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland |
Förderart und -höhe: |
Zuschuss, die Höhe der Förderung beträgt für die ein- bis zweitägige Initialberatung 80% des vereinbarten Tageshonorars, maximal 640 EUR, und für die Detailberatung 60% des Tageshonorars, maximal 480 EUR pro Tag, bis zu einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 EUR. |
Projektträger/ Ansprechpartner: |
KfW Förderbank Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Infocenter: (0 18 01) 33 55 77 Tel. (0 69) 74 31-0 Fax (0 69) 74 31-29 44 |
Verfahren zur Beantragung der Fördermittel: |
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an die akkreditierten Regionalpartner vor Ort vor Ort (u.a. Wirtschaftskammern etc.) zu richten |
| Bemerkungen: |
Der Berater muss in der KfW-Beraterbörse gelistet sein und eine Zulassung als Energieeffizienzberater besitzen.
|
Im Rahmen der Energieeffizienzberatung von BMWi/KfW werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe durch Zuschüsse unterstützt. Gefördert werden Initialberatungen, die energetische Schwachstellen untersuchen sowie Detailberatungen, die eine vertiefende Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans durchführen.
Ziel ist es, Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufzuzeigen und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen zu erarbeiten.
KMU-innovativ: Ressourcen- und Energieeffizienz
| Fördergrundlage: |
Bekanntmachung von Förderrichtlinien zum Programm "KMU-innovativ: Ressourcen- und Energieeffizienz" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 31. August 2007, Bundesanzeiger Nr. 172 vom 13. September 2007, S. 7491 |
| Fördergeber: |
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
| Fördergegenstand: |
Risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf dem Gebiet der Ressourcen- und Energieeffizienz unter Einbeziehung des Klimaschutzes. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, die ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko besitzen, anwendungsnah, technologieübergreifend und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sind. |
| Förderberechtigte: |
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen |
Förderart und -höhe: |
Zuschuss, für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. |
Projektträger/ Ansprechpartner: |
Lotsendienst KMU-innovativ bei der Förderberatung des BMBF Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich (PTJ) Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin Tel. (08 00) 26 23 009 (kostenfrei) Fax (0 30) 2 01 99-4 70 |
Verfahren zur Beantragung der Fördermittel: |
- Einreichen Projektskizze beim Projektträger (Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden, Bewertungsstichtage sind jährlich der 15. April und der 15. Oktober.)
- Nach Aufforderung durch Projektträger förmlicher Förderantrag unter Nutzung des elektronischen Antragssystems easy
|
| Bemerkungen: |
Informationen zu diesem Programm finden Sie auch auf der Internetseite des FZ Karlsruhe. |
Im Rahmen des vorgenannten Programms stellt das BMBF Fördermittel für F&E-Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz zur Verfügung.
Damit sollen risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf dem Gebiet der Ressourcen- und Energieeffizienz unter Einbeziehung des Klimaschutzes unterstützt werden.
Forschung und Entwicklung im Bereich “Rationelle Energieverwendung, Umwandlungs- und Verbrennungstechnik”
| Fördergrundlage: |
Integriertes Energie- und Klimaprogramm (IEKP) der Bundesregierung 5. Energieforschungsprogramm |
| Fördergeber: |
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) |
| Fördergegenstand: |
u.a. Entwicklung von modernen Technologien zur Energieeinsparung, Systemanalyse und Informationsverbreitung |
| Förderberechtigte: |
Unternehmen (nicht auf KMU begrenzt), Forschungseinrichtungen, Hochschulen |
Förderart und -höhe: |
Zuschuss, bei Unternehmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Hochschulen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. |
Projektträger/ Ansprechpartner: |
Projektträger Jülich (PTJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich (PTJ) Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin Tel. (08 00) 26 23 009 (kostenfrei) Fax (0 30) 2 01 99-4 70 |
Verfahren zur Beantragung der Fördermittel: |
- Einreichen Projektskizze beim Projektträger (Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden, Bewertungsstichtage sind jährlich der 15. April und der 15. Oktober.)
- Nach Aufforderung durch Projektträger förmlicher Förderantrag unter Nutzung des elektronischen Antragssystems easy
|
| Bemerkungen: |
Vorhaben müssen den Stand der Technik fortentwickeln und mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein. |
BMWi / Projektträger Jülich fördert im Rahmen des 5. Energieforschungsprogramms Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der rationellen Energieverwendung, Umwandlungs- und Verbrennungstechnik, (Förderschwerpunkte u.a.: Energieeffizienz in der Industrie, im Gewerbe, im Handel und bei Dienstleistungen: Entwicklung von modernen Technologien zur Energieeinsparung)
Die Förderung ist nicht auf KMU beschränkt und erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Demonstrationsvorhaben zur Verminderung von Umweltbelastungen (Umweltinnovationsprogramm des BMU)
| Fördergrundlage: |
Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen vom 04. Februar 1997 |
| Fördergeber: |
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) |
| Fördergegenstand: |
Großtechnische Erstanwendungen bei Produktionsverfahren und Produkten. Im Mittelpunkt stehen Demonstrationsvorhaben in den Bereichen Abwasserreinigung, Abfallvermeidung, -verwertung und beseitigung, Bodenschutz, Luftreinhaltung, Lärmverminderung, Energieeinsparung und umweltgerechte Energieversorgung. Gefördert werden vor allem Investitionen "in Beton und Eisen" (Software, Messprogramme etc. nur im Rahmen des unvermeidlichen Monitorings). |
| Förderberechtigte: |
Unternehmen (nicht auf KMU begrenzt!), Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen |
Förderart und -höhe: |
Zuschuss oder zinsverbilligtes Darlehen |
Projektträger/ Ansprechpartner: |
KfW Förderbank Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Infocenter: (0 18 01) 33 55 77 Tel. (0 69) 74 31-0 Fax (0 69) 74 31-29 44 |
Verfahren zur Beantragung der Fördermittel: |
Antragsteller reicht Projektskizze bei der KfW ein (Formblätter + Vorhabenbeschreibung); KfW holt Stellungnahme des UBA zum Vorhaben ein. Dann Entscheidung des BMU auf Vorschlag von KfW/UBA. |
| Bemerkungen: |
Auskünfte zu dem Programm und den damit verbundenen Fördermöglichkeiten erteilt auch das UBA: Umweltbundesamt (UBA) Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau Tel. (03 40) 21 03-0 Fax (03 40) 21 03-22 85 |
Das Bundesumweltministerium fördert schon seit vielen Jahren im Zusammenwirken mit der KfW und dem UBA Investitionen mit neuen, innovativen Ansätzen zur Verbesserung der Umweltbedingungen. Dazu zählen auch Investitionen, die eine Verbesserung der Energieeffizienz bewirken oder den Klimaschutz anderweitig voranbringen. Das Programm ist nicht begrenzt auf KMU.
Innovationskompetenz-Ost
| Fördergrundlage: |
Richtlinie zur FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen in Ostdeutschland - Innovationskompetenz Ost (INNO-KOM-Ost) vom 14. Oktober 2008 |
| Fördergeber: |
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) |
| Fördergegenstand: |
Ausgaben für Vorhaben der Vorlaufforschung und die Durchführung marktorientierter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben |
| Förderberechtigte: |
rechtlich selbständige gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen in den neuen Bundesländern und Berlin |
Förderart und -höhe: |
Zuschuss, bis zu 90% (max. 500.000 Euro) bei Vorhaben der Vorlaufforschung bzw. bis zu 70% (max. 375.000 Euro) bei marktorientierten Vorhaben |
Projektträger/ Ansprechpartner: |
EuroNorm GmbH Projektträger des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Stralauer Platz 34 10243 Berlin
|
Verfahren zur Beantragung der Fördermittel: |
Anträge können jederzeit eingereicht werden, dazu vorgegebene Antragsformulare nutzen |
| Bemerkungen: |
Bis zum 31.12.2008 läuft noch das Programm Innovative Wachstumsträger (INNO-WATT), das ab 1.1.2009 durch das Förderprogramm Innovationskompetenz-Ost abgelöst wird. |
Forschung für die Nachhaltigkeit (FONA)
| Fördergrundlage: |
Forschung für die Nachhaltigkeit, Rahmenprogramm des BMBF für eine zukunftsfähige innovative Gesellschaft |
| Fördergeber: |
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
| Fördergegenstand: |
Vorhaben, die beitragen zur Stärkung der Nachhaltigkeit in Industrie und Wirtschaft, Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Nutzungskonzepte für Regionen, nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und Veränderung gesellschaftlichen Handelns in Richtung Nachhaltigkeit |
| Förderberechtigte: |
Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen |
Förderart und -höhe: |
Zuschuss, bei Unternehmen wird i.d.R. eine Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers von 50% vorausgesetzt. |
Projektträger/ Ansprechpartner: |
Forschungszentrum Jülich GmbH Außenstelle Berlin Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin Tel. (0 30) 2 01 99-4 37 Fax (0 30) 2 01 99-4 70 |
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Projektträger Umweltforschung Heinrich-Konen-Str. 1 53227 Bonn Tel. (02 28) 38 21-5 11 Fax (02 28) 38 21-5 40 |
Verfahren zur Beantragung der Fördermittel: |
- Einreichen Projektskizze beim Projektträger (Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden, Bewertungsstichtage sind jährlich der 15. April und der 15. Oktober.)
- Nach Aufforderung durch Projektträger förmlicher Förderantrag unter Nutzung des elektronischen Antragssystems easy
|
| Bemerkungen: |
FONA ist ein sog. Fachprogramm. Die Umsetzung der Programmschwerpunkte erfolgt durch Veröffentlichung spezifischer Förderbekanntmachungen. |
Förderprogramm Bioenergienutzung des BMU
| Fördergrundlage: |
Bekanntmachung über die Förderung von Vorhaben zur Optimierung der energetischen Biomassenutzung vom 18. Juni 2008, Bundesanzeiger Nr. 96 vom 1. Juli 2008, S. 2347 |
| Fördergeber: |
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) |
| Fördergegenstand: |
Untersuchungen sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kraftstoffen aus Biomasse |
| Förderberechtigte: |
Forschungseinrichtung; Hochschule |
Förderart und -höhe: |
Zuschuss, bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben |
Projektträger/ Ansprechpartner: |
Projektträger Jülich (PTJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsbereich EEN 52425 Jülich Tel. (0 24 61) 61-46 22 Fax (0 24 61) 61-28 40 |
Verfahren zur Beantragung der Fördermittel: |
- Einreichen Projektskizze beim Projektträger
- Nach Aufforderung durch Projektträger förmlicher Förderantrag unter Nutzung des elektronischen Antragssystems easy
|
| Bemerkungen: |
Programm ist zunächst befristet bis 31.12.2008, Weiterführung wahrscheinlich |
Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm des BMU)
| Fördergrundlage: |
Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 5. Dezember 2007, Bundesanzeiger Nr. 241 vom 28. Dezember 2007, S. 8383, geändert durch Bekanntmachung vom 17. Juni 2008, Bundesanzeiger Nr. 96 vom 1. Juli 2008, S. 2339 |
| Fördergeber: |
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) |
| Fördergegenstand: |
Gefördert werden die Errichtung und Erweiterung (d.h. Investitionen!) von:
- Solarkollektoranlagen,
- Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung und für die kombinierte Wärme- und Stromerzeugung,
- effizienten Wärmepumpen,
- Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie,
- Nahwärmenetzen, die mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden,
- sowie besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien.
|
| Förderberechtigte: |
Unternehmen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen |
Förderart und -höhe: |
Zuschuss (BAFA) oder zinsverbilligtes Darlehen (KfW) |
Projektträger/ Ansprechpartner: |
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29-35 65760 Eschborn Tel. (0 61 96) 9 08-6 25 Fax (0 61 96) 9 08-8 00 |
KfW Förderbank Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Infocenter: (0 18 01) 33 55 77 Tel. (0 69) 74 31-0 Fax (0 69) 74 31-29 44 |
Verfahren zur Beantragung der Fördermittel: |
- Kontaktaufnahme mit Projektträger
- Nach Aufforderung durch Projektträger Förderantrag stellen
|
Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
| Fördergrundlage: |
Förderleitlinien der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, Stand Dezember 2006 |
| Fördergeber: |
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) |
| Fördergegenstand: |
Energieeinsparung und -effizienz; Erneuerbare Energien; Umweltschutz; Nachhaltigkeit |
| Förderberechtigte: |
Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen |
Förderart und -höhe: |
Zuschuss |
Projektträger/ Ansprechpartner: |
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) An der Bornau 2 49090 Osnabrück Tel. (05 41) 96 33-0 Fax (05 41) 96 33-190 |
Verfahren zur Beantragung der Fördermittel: |
- Projektskizze an Projektträger
- Nach Aufforderung durch Projektträger Förderantrag stellen
|
| Bemerkungen: |
Die DBU fördert Vorhaben, die sich klar vom gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik abgrenzen und eine Weiterentwicklung darstellen (Innovation), für eine breite Anwendung geeignet sind und sich unter marktwirtschaftlichen Konditionen zeitnah umsetzen lassen (Modellcharakter), neue, ergänzende Umweltentlastungspotenziale erschließen (Umweltentlastung), der Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes dienen. |
|